Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma MANDL PYROTECHNIK

  1. Geltungsbereich und Allgemeines

MANDL PYROTECHNIK (Einzelunternehmen Matthias Mandl, Markenname „MANDL PYROTECHNIK“) mit Sitz in Prebuch 32, 8211 Albersdorf-Prebuch, Österreich, betreibt den Verkauf von pyrotechnischen Artikeln sowie die Durchführung von Feuerwerk-Dienstleistungen. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MANDL PYROTECHNIK und ihren Kunden, sowohl Verbrauchern (Privatkunden) als auch Unternehmern (Geschäftskunden), im Zusammenhang mit:

  • dem Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen (B2C und B2B) und
  • der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des professionellen Abbrennens von Feuerwerken für Dritte.

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Insbesondere finden die Bestimmungen des österreichischen Pyrotechnikgesetzes 2010 (PyrTG 2010) Anwendung. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzlandes eines Verbrauchers bleiben, falls anwendbar, unberührt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MANDL PYROTECHNIK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich getroffen wurden.

  1. Vertragsabschluss und Preise

Die Präsentation von Waren und Dienstleistungen durch Mandl Pyrotechnik – etwa auf Webseiten, in Katalogen oder Angeboten – stellt noch kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von Mandl Pyrotechnik (z.B. per E-Mail) oder spätestens durch Übergabe der Ware (bei Kaufverträgen) bzw. durch schriftlichen Dienstleistungsvertrag (bei Feuerwerksaufträgen) zustande. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten – sofern nicht anders angegeben – die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern umfassen die Preise alle gesetzlichen Abgaben; etwaig zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für spezielle Transportvereinbarungen mit Geschäftskunden) werden gesondert ausgewiesen.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Beim Warenverkauf ist die Zahlung spätestens bei Abholung der Ware vollständig zu leisten (Barzahlung oder in der angebotenen Form, z.B. Kartenzahlung oder Vorabüberweisung). MANDL PYROTECHNIK behält sich das Recht vor, im Einzelfall Waren oder Dienstleistungen nur gegen Vorauszahlung oder Anzahlung auszuführen.

  1. Verkauf von pyrotechnischen Artikeln (B2C und B2B)

3.1 Altersbeschränkungen und Berechtigungen: MANDL PYROTECHNIK verkauft pyrotechnische Artikel nur an Personen, die die gesetzlichen Altersvorgaben erfüllen. Gemäß Pyrotechnikgesetz 2010 dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 nur an Personen ab 12 Jahren und der Kategorie F2 nur an Personen ab 16 Jahren abgegeben werden. Der Kunde hat bei Kaufabschluss sein Alter durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen höherer Kategorien (z.B. F3, F4, P2, T2) erfolgt – sofern überhaupt angeboten – nur an Berechtigte (etwa Inhaber eines Pyrotechnik-Ausweises oder gewerbliche Verwender mit entsprechender Bewilligung) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

3.2 Kein Versand an Endverbraucher: Ein Versand pyrotechnischer Artikel an Endverbraucher (Privatkunden) ist gesetzlich untersagt (§ 50 Abs 2 Gewerbeordnung 1994). Daher bietet MANDL PYROTECHNIK keinen Post- oder Paketversand von Pyrotechnik an Privatkunden an – die Ware ist vom Kunden persönlich am Firmensitz abzuholen. Geschäftskunden (gewerbliche Abnehmer) können gegebenenfalls nach gesonderter Absprache und unter Einhaltung der einschlägigen Gefahrgutvorschriften beliefert werden. MANDL PYROTECHNIK ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls ein Privatkunde auf einer unzulässigen Versandlieferung besteht.

3.3 Bereitstellung und Abholung: Lagernde Ware wird nach Bestätigung der Bestellung innerhalb eines Werktages zur Abholung bereitgestellt. MANDL PYROTECHNIK informiert den Kunden, sobald die bestellten Artikel abholbereit sind. Der Kunde sollte die Ware zeitnah, spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Frist, abholen. Bei Abholung hat der Kunde einen geeigneten Ausweis (zum Altersnachweis und ggf. Berechtigungsnachweis) mitzuführen.

3.4 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt: Mit der Übergabe der Ware an den Kunden (bei vereinbarter Lieferung: mit Ausfolgung an den Transporteur) geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware auf den Kunden über, sofern dieser Unternehmer ist. Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übernahme der Ware durch den Verbraucher über. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von MANDL PYROTECHNIK (Eigentumsvorbehalt).

3.5 Gebrauchshinweise und gesetzeskonforme Handhabung: Der Kunde ist verpflichtet, die mitgelieferten Sicherheitshinweise und Gebrauchsanleitungen zu den erworbenen pyrotechnischen Artikeln zu beachten. Weiters hat der Kunde für eine sichere, sachgemäße und gesetzeskonforme Lagerung, Beförderung und Verwendung der gekauften Produkte zu sorgen. Insbesondere sind die Vorschriften des Pyrotechnikgesetzes sowie allfällige lokale Regelungen (z.B. behördliche Auflagen oder zeitliche Beschränkungen für das Zünden von Feuerwerk) strikt einzuhalten. MANDL PYROTECHNIK nicht für Schäden oder Rechtsfolgen, die aus einer unsachgemäßen oder rechtswidrigen Verwendung der Ware durch den Kunden entstehen.

3.6 Gewährleistung: Für Mängel an den verkauften Waren gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verträgen mit Verbrauchern zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl von MANDL PYROTECHNIK Verbesserung (Nachbesserung oder Austausch gegen einen gleichwertigen Artikel) oder Preisminderung. Ein Anspruch auf Wandlung (Aufhebung des Vertrags) besteht nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Schäden, die auf unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Gebrauch durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

  1. Dienstleistungen: Professionelles Abbrennen von Feuerwerken

4.1 Leistungsumfang und geografischer Geltungsbereich: Mandl Pyrotechnik bietet die Planung und Durchführung von professionellen Feuerwerken für Veranstaltungen und Feierlichkeiten an. Diese Dienstleistung wird grundsätzlich innerhalb Österreichs erbracht. Einsätze im EU-Ausland sind nur nach vorheriger individueller Prüfung der Durchführbarkeit (insbesondere unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen im Zielland) und ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden möglich.

4.2 Voraussetzungen für die Durchführung: Die Durchführung eines Feuerwerks durch MANDL PYROTECHNIK steht unter dem Vorbehalt, dass sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Wetterbedingungen: Es müssen geeignete Wetterverhältnisse herrschen. Ungeeignetes Wetter (z.B. Sturm, starker Regen, Gewitter oder hohe Waldbrandgefahr bei großer Trockenheit) kann dazu führen, dass das Feuerwerk aus Sicherheitsgründen verschoben oder abgesagt werden muss.
  • Behördliche Genehmigungen: Alle für das Abbrennen des Feuerwerks erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Meldungen müssen rechtzeitig vorliegen. MANDL PYROTECHNIK unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Einholung der notwendigen Bewilligungen, sofern nicht anders vereinbart. Sollte eine erforderliche Genehmigung aus Gründen, die nicht von MANDL PYROTECHNIK zu vertreten sind, verweigert werden oder nicht rechtzeitig vorliegen, ist MANDL PYROTECHNIK berechtigt, die Durchführung abzusagen.
  • Versicherungsschutz: Für das Feuerwerk muss ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. MANDL PYROTECHNIK verfügt über eine entsprechende Veranstalter-Haftpflichtversicherung, welche Schäden, die aus der Durchführung des Feuerwerks entstehen können, im üblichen Umfang abdeckt. Sofern für spezielle Risiken (z.B. bei sehr großen Veranstaltungen oder besonderen Effekten) zusätzliche Versicherungen erforderlich sind, wird dies mit dem Kunden vorab vereinbart.
  • Eignung des Abbrennortes: Der geplante Abbrennplatz für das Feuerwerk muss für das Vorhaben geeignet und freigegeben sein. Insbesondere sind ausreichende Sicherheitsabstände zu Personen, Gebäuden, Wäldern und anderen schützenswerten Objekten erforderlich. MANDL PYROTECHNIK behält sich vor, den Abbrennort vorab zu besichtigen und bei festgestellten Sicherheitsbedenken Änderungen am Konzept zu verlangen oder die Durchführung abzulehnen, falls die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.

4.3 Anzahlung und Zahlungsbedingungen bei Feuerwerk-Aufträgen: Bei Aufträgen für Feuerwerk-Dienstleistungen mit einem Gesamtwert über € 3.000,- ist der Kunde verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel des Gesamtbetrages zu leisten. Diese Anzahlung ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss (schriftliche Auftragserteilung) ohne Abzug fällig. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist MANDL PYROTECHNIK berechtigt, den Vertrag zu stornieren und den reservierten Feuerwerkstermin freizugeben.

Sofern nicht anders individuell vereinbart, ist der Restbetrag des Auftragswertes spätestens bis zum Durchführungstermin des Feuerwerks zu bezahlen. MANDL PYROTECHNIK wird dem Kunden hierfür rechtzeitig eine Rechnung stellen. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich können Mahnspesen und notwendige Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen dem Kunden auferlegt werden.

4.4 Leistungserbringung und Terminplanung: Die genaue Ausgestaltung des Feuerwerks (Ablauf, Effekte, Dauer) sowie der Durchführungszeitpunkt werden im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt und vertraglich festgehalten. MANDL PYROTECHNIK bemüht sich, das Feuerwerk planmäßig zum vereinbarten Termin durchzuführen. Terminänderungen oder Anpassungen des Ablaufs können einvernehmlich vereinbart werden, sofern unvorhergesehene Umstände dies erforderlich machen.

Sollte aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Mandl Pyrotechnik liegen (z.B. ungünstige Wetterbedingungen oder behördliche Anordnungen), der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt. Ist auch ein angemessener Ersatztermin aus solchen Gründen nicht realisierbar, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen – abzüglich jener Kosten, die MANDL PYROTECHNIK bis dahin auftragsgemäß aufgewendet hat – zurückerstattet.

4.5 Pflichten des Kunden bei Feuerwerk-Dienstleistungen: Der Kunde hat MANDL PYROTECHNIK alle für die Durchführung relevanten Informationen rechtzeitig mitzuteilen (z.B. Veranstaltungsort, Anlass, erwartete Zuschauerzahl, besondere örtliche Gegebenheiten oder Risiken). Der Kunde verpflichtet sich, etwaige ihm obliegende Mitwirkungspflichten zu erfüllen, insbesondere:

  • Falls der Kunde selbst Grundstückseigentümer oder Veranstalter ist, hat er erforderliche Zustimmungen oder Genehmigungen der Standortinhaber und Behörden zu unterstützen oder einzuholen, sofern dies nicht von MANDL PYROTECHNIK übernommen wird.
  • Er muss den Zugang zum Abbrennort am Veranstaltungstag für Mandl Pyrotechnik und dessen Personal ermöglichen.
  • Er sorgt dafür, dass der Abbrenn- und Sicherheitsbereich wie abgesprochen abgesperrt wird und Unbefugte ferngehalten werden.
  • Vor, während und nach dem Feuerwerk sind die Anweisungen von MANDL PYROTECHNIK oder dessen Beauftragten zur Gewährleistung der Sicherheit unbedingt zu befolgen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird dadurch die Durchführung des Feuerwerks unmöglich, verzögert oder gefährdet, so trägt der Kunde die MANDL PYROTECHNIK dadurch entstehenden Mehrkosten oder Schäden. MANDL PYROTECHNIK ist in einem solchen Fall berechtigt, den Feuerwerkstermin zu verschieben oder – falls eine Verschiebung nicht zumutbar oder erfolglos ist – vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Haftung

5.1 Haftung für Waren (Pyrotechnik-Verkauf): MANDL PYROTECHNIK haftet im Rahmen des Warenverkaufs für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen (siehe Gewährleistung in Punkt 3.6). Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MANDL PYROTECHNIK beruhen. Insbesondere übernimmt MANDL PYROTECHNIK keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichtbeachtung der Gebrauchshinweise durch den Kunden entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; für Personenschäden und für Schäden an privat genutzten Sachen gilt das zwingende Produkthaftungsrecht.

5.2 Haftung für Dienstleistungen (Feuerwerke): Bei der Erbringung von Feuerwerk-Dienstleistungen haftet MANDL PYROTECHNIK für Personen- und Sachschäden, die auf ein Verschulden (leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) von MANDL PYROTECHNIK oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden wird die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Personenschäden haftet MANDL PYROTECHNIK auch bei leichter Fahrlässigkeit unbeschränkt.

MANDL PYROTECHNIK haftet nicht für Nicht-Erfüllung oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht werden (z.B. extreme Wetterlagen, Naturkatastrophen, behördliche Veranstaltungsverbote, plötzliche Krankheit wichtiger Mitarbeiter, unverschuldeter Ausfall von Transportmitteln oder Material). In solchen Fällen verschiebt sich der Leistungstermin um einen angemessenen Zeitraum. Ist die Leistung aufgrund der genannten Umstände dauerhaft unmöglich oder für beide Seiten sinnlos geworden, ist MANDL PYROTECHNIK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts aufgrund höherer Gewalt werden bereits erhaltene Vorauszahlungen an den Kunde zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn oder sonstiger Folgeschäden, sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.

5.3 Haftung des Kunden: Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Insbesondere hat der Kunde beim Umgang mit den erworbenen pyrotechnischen Produkten sämtliche Sorgfaltspflichten und gesetzlichen Auflagen einzuhalten. Sollte MANDL PYROTECHNIK aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten (z.B. unerlaubtes Zünden der gekauften Feuerwerkskörper außerhalb zulässiger Zeiten oder Orte, Verletzung behördlicher Sicherheitsauflagen bei der Veranstaltung) von Dritten in Anspruch genommen werden, so hat der Kunde MANDL PYROTECHNIK schad- und klaglos zu halten.

  1. Rücktritts- und Stornobedingungen

6.1 Rücktrittsrecht bei Warenkauf (Verbrauchergeschäfte): Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und wurde der Vertrag über den Kauf von Waren mit MANDL PYROTECHNIK ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Online-Shop, E-Mail oder Telefon) abgeschlossen, so hat der Kunde das Recht, binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Widerruf).

Im Falle eines solchen Rücktritts gelten folgende Bestimmungen:

  • Rücktrittsfrist: Die Frist zum Rücktritt beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher (oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist) die Waren in Besitz genommen hat.
  • Ausübung des Rücktritts: Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher eine eindeutige Rücktrittserklärung (z.B. ein per Post oder E-Mail übermitteltes Schreiben) an MANDL PYROTECHNIK senden. Der Verbraucher kann dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden oder eine eigene Erklärung verfassen. Zur Fristwahrung genügt es, wenn die Rücktrittserklärung vor Ablauf der 14-Tage-Frist abgesendet wird.
  • Rückzahlung: Wenn der Verbraucher den Vertrag wirksam widerruft, erstattet MANDL PYROTECHNIK alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen (einschließlich etwaiger Lieferkosten, sofern solche angefallen sind) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung. Für die Rückzahlung verwendet MANDL PYROTECHNIK dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. MANDL PYROTECHNIK kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt bzw. übergeben hat – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
  • Rückgabe der Waren: Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung an MANDL PYROTECHNIK zurückzustellen. Da ein Postversand von pyrotechnischen Artikeln an Verbraucher unzulässig ist (siehe Punkt 3.2), ist die Rückgabe nach Rücktritt individuell mit MANDL PYROTECHNIK abzustimmen (in der Regel durch persönliche Rückgabe am Firmensitz). Die unmittelbaren Kosten der Rückgabe trägt der Verbraucher.
  • Wertminderung: Der Verbraucher hat für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendig war. Mit anderen Worten: Der Verbraucher darf die Ware prüfen, so wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Bei darüberhinausgehendem Gebrauch muss der Verbraucher einen Wertersatz für die Minderung des Warenwerts leisten.
  • Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) bei Verträgen über Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass bei Feuerwerk-Dienstleistungen, die für ein bestimmtes Veranstaltungsdatum vereinbart wurden, kein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucher besteht. Ebenfalls kein Rücktrittsrecht besteht in anderen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen gemäß § 18 FAGG, etwa bei Waren, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, oder bei bereits vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt hat.

6.2 Stornierung von Feuerwerk-Dienstleistungen durch den Kunden: Der Kunde kann vor der Durchführung des Feuerwerks durch einseitige Erklärung vom Dienstleistungsvertrag zurücktreten (Stornierung). Die Stornierung hat schriftlich (z.B. per E-Mail oder Brief) gegenüber MANDL PYROTECHNIK zu erfolgen. Für die Stornierung gelten folgende Regelungen:

  • Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: MANDL PYROTECHNIK zu behält die geleistete Anzahlung (1/3 des Gesamtbetrags) als Stornogebühr ein. Wurde noch keine Anzahlung geleistet, hat MANDL PYROTECHNIK zu Anspruch auf eine Stornogebühr in Höhe von 1/3 des vereinbarten Gesamtpreises. Mandl Pyrotechnik ist berechtigt, neben der Anzahlung weitere bereits getätigte Aufwendungen in Rechnung zu stellen, soweit diese nachweisbar und durch die Vorbereitung des Feuerwerks entstanden sind (z.B. Kosten für beschafftes Material, beantragte Genehmigungen, Arbeitszeit für Planung). Die Stornogebühr kann in diesem Fall bis zu 70% des Gesamtauftragswerts betragen
  • Weniger als 30 Tage vor dem Termin: MANDL PYROTECHNIK zu ist berechtigt, neben der Anzahlung weitere bereits getätigte Aufwendungen in Rechnung zu stellen, soweit diese nachweisbar und durch die Vorbereitung des Feuerwerks entstanden sind (z.B. Kosten für beschafftes Material, beantragte Genehmigungen, Arbeitszeit für Planung). Die Stornogebühr kann in diesem Fall bis zu 100% des Gesamtauftragswerts betragen, insbesondere wenn die Absage so kurzfristig erfolgt, dass eine anderweitige Verwertung der bereits vorbereiteten Materialien nicht mehr möglich ist.

Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass MANDL PYROTECHNIK ein geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierte Stornogebühr. In zumutbaren Fällen wird MANDL PYROTECHNIK im Kulanzweg versuchen, das Feuerwerk auf einen späteren Termin umzubuchen, sofern der Kunde dies wünscht und die Rahmenbedingungen dies zulassen.

6.3 Rücktritt/Stornierung durch MANDL PYROTECHNIK: MANDL PYROTECHNIK ist berechtigt, vom Vertrag über eine Feuerwerk-Dienstleistung zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Vom Kunden zu vertretende Umstände: Wesentliche Vertragsverletzungen durch den Kunden, insbesondere die Nichterbringung vereinbarter Vorauszahlungen (siehe Punkt 4.3), die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Sicherheitsauflagen, oder das Verschweigen wesentlicher Umstände, welche die Durchführung des Feuerwerks unzumutbar oder gefährlich machen.
  • Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von MANDL PYROTECHNIK liegen und die Erfüllung des Vertrags vereiteln oder unzumutbar erschweren. Hierzu zählen z.B. Naturkatastrophen, behördliche Veranstaltungsverbote, kriegerische Ereignisse, Terrorwarnungen oder andere gravierende Sicherheitsrisiken, plötzliche gesetzliche Verbote von Feuerwerksveranstaltungen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse.

Im Falle eines Rücktritts durch MANDL PYROTECHNIK aus einem wichtigen Grund, den MANDL PYROTECHNIK nicht selbst verschuldet hat, wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen (insbesondere Anzahlungen) werden dem Kunden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen MANDL PYROTECHNIK sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Erfolgt der Rücktritt aufgrund eines vom Kunden verschuldeten wichtigen Grundes, kann MANDL PYROTECHNIK Ersatz für dadurch entstandene Aufwendungen oder Schäden verlangen; bereits erhaltene Anzahlungen werden in diesem Fall auf eine solche Forderung angerechnet.

  1. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort: Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen von MANDL PYROTECHNIK ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, der Sitz des Unternehmens Prebuch 32, 8211 Albersdorf-Prebuch, Österreich.

7.2 Rechtswahl: Für alle Verträge zwischen dem Kunden und MANDL PYROTECHNIK gilt das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Wohnsitzstaates des Verbrauchers unberührt, sofern diese für den Verbraucher günstiger sind als das österreichische Recht.

7.3 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz von MANDL PYROTECHNIK vereinbart. Hat der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder ist er in Österreich beschäftigt, so ist für Klagen gegen ihn gemäß § 14 KSchG jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt jene wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Das Schriftformerfordernis gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis selbst. Als schriftlich gelten Erklärungen auch per E-Mail, sofern daraus der Aussteller hervorgeht.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website von MANDL PYROTECHNIK verfügbar und wird dem Kunden auf Verlangen in Textform übermittelt. Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.

Stand: April 2025